Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG geschlossenen Verträge, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten sie (in der jeweils zuletzt dem Geschäftspartner zugänglich gemachten Fassung) auch ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung ebenfalls für künftige Verträge.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners, die diesen AGB widersprechen oder sie ergänzen, entfalten keine Geltung. Es gelten ausschließlich diese AGB, wenn und soweit nicht abweichenden Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB unwirksam sein oder sollte eine Lücke bestehen, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrags unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen oder Lücken nach Treu und Glauben durch solche wirksamen Bestimmungen zu ersetzen bzw. zu füllen, die das wirtschaftliche Ziel der unwirksamen Bestimmung oder des Vertrags bestmöglich erreichen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Vertragsangebote der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG sind freibleibend. Mündliche Abreden, Beschaffenheitsangaben sowie Auskünfte ihrer Mitarbeiter sind nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden.
2. Vertragsangebote an die Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG können von dieser durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Lieferung der bestellten Ware angenommen werden.
3. Bei Sammelbestellungen mehrerer Kunden der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG sind diese Gesamtschuldner, soweit nichts anderes vereinbart wird.
§ 3 Preis, Fälligkeit, Zahlung
1. Wenn nicht anders ausgewiesen (insbesondere im Verhältnis zu Verbrauchern), verstehen sich von der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG für deren Leistungen genannte Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand-, Liefer- und Speditionskosten sind nur dann in angegebenen Preisen enthalten, wenn dies besonders ausgewiesen wird. Erfolgt die Lieferung ins Ausland, ist der Käufer allein für Zölle und sonstige Ein- oder Ausfuhrabgaben verantwortlich.
2. Forderungen der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG werden mit Zugang einer Rechnung (auch in Form einer Teilrechnung), spätestens aber 30 Tage nach vollständiger Lieferung der bestellten Ware, zur Zahlung fällig. Rechnungen sind binnen acht Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen entscheidend ist der Eingang bei der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG.
3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegen Forderungen der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 4 Lieferung und Prüfung der Ware
1. Die Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG als Käuferin wird verdeckte Mängel unverzüglich rügen, nachdem sie selbst davon Kenntnis erhalten hat; zu einer Überprüfung der Ware auf verdeckte Mängel ist sie nicht verpflichtet. Für die rechtzeitige Prüfung der Ware oder Rüge von Mängeln durch ihre Kunden ist die Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG dem Verkäufer gegenüber – auch bei einer Direktlieferung des Verkäufers an den Kunden – nicht verantwortlich. Unter Beachtung dieser Vorschriften können Mängel stets bis zum Ende der gesetzlichen Gewährleistungs- oder Verjährungsfristen geltend gemacht werden.
2. Käufer von Ware der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG, die nicht Verbraucher sind, werden verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung rügen, die mangelhafte Ware nicht weiter verwenden, verarbeiten oder veräußern, es sei denn, dass sich nur so ein größerer Schaden abwenden lässt, und sie der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG nach deren Aufforderung zur Besichtigung oder sonstigen Prüfung zur Verfügung stellen. Der Käufer trägt die angemessenen Kosten der Mangelprüfung, wenn sich ergibt, dass kein Sachmangel besteht, es sei denn, der Käufer hatte die Annahme eines Mangels nicht zu vertreten.
3. Die Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, diese sind dem Kunden nicht zumutbar.
4. Lieferungen erfolgen frei Bordsteinkante. Die Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG übernimmt für das Befahren privater Grundstücke auf Wunsch des Empfängers keine Haftung.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Die von der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware und bis zur Erfüllung sämtlicher offener Forderungen der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG gegen den Käufer in ihrem Eigentum. Der Käufer darf die im Eigentum der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG stehende Ware nicht ohne deren Zustimmung mit anderer Ware vermischen, sie verarbeiten oder veräußern. Er hat die Ware sorgfältig zu verwahren, sie auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern und der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG auf Verlangen Auskunft über den Bestand der Ware zu geben und ihr die Besichtigung zu gestatten.
2. Ist der Käufer kein Verbraucher, so ist er berechtigt, die von der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verwenden, zu verarbeiten oder zu veräußern, solange kein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) vorliegt und im Falle der Veräußerung mit dem Erwerber kein Abtretungsverbot vereinbart ist. Diese Berechtigung ist jederzeit frei widerruflich.
3. Bei einer Verarbeitung erwirbt die Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG wie eine Herstellerin Eigentum an den hergestellten neuen Sachen, ohne jedoch Herstellerin im Sinne des Produkthaftungsgesetzes zu sein. Sollte bei der Verarbeitung auch Ware anderer Lieferanten eingesetzt werden, die mit dem Käufer vergleichbare Regelungen vereinbart haben, so entsteht Miteigentum im Anteil des Wertes der eingesetzten Waren. Das Eigentum der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG aus einer Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware dient als Sicherheit für ihre sämtlichen offenen Forderungen gegen den Käufer.
4. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Ware oder daraus hergestellten neuen Sache(n) tritt der Käufer bereits jetzt der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG als Sicherheit für ihre sämtlichen offenen Forderungen gegen den Käufer seine gesamten aus oder im Zusammenhang mit der Veräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte ab; die Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG nimmt diese Abtretung an. Sollten die veräußerten Waren bzw. hergestellten Sachen auch im Eigentum anderer Lieferanten stehen, die mit dem Käufer eine vergleichbare Regelung vereinbart haben, so werden diese neben der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG Gesamtgläubiger. Der Käufer dokumentiert diese Veräußerungsvorgänge, legt der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG auf Anfrage Rechenschaft darüber ab und verschafft ihr auf Anfrage alle zur Geltendmachung der Forderungen erforderlichen Informationen und Dokumente. Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen im ordentlichen Geschäftsgang ermächtigt, solange kein Insolvenzgrund vorliegt; diese Ermächtigung ist jederzeit widerruflich. Die Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG darf die Abtretung jederzeit offenlegen.
5. Zur Verpfändung oder Übertragung von Sicherheiten nach dieser Bestimmung ist der Käufer nicht berechtigt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentum bzw. die Forderungsinhaberschaft der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG hinzuweisen, die Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG unverzüglich zu benachrichtigen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen.
6. Soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten nach dieser Bestimmung die gesicherten Forderungen der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG um mehr als 10 % übersteigt, kann der Käufer Freigabe von Sicherheiten verlangen, wobei die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) obliegt.
7. Ist die rechtliche Wirksamkeit der Sicherheiten nach dieser Bestimmung von einer besonderen Registrierung oder sonstigen Voraussetzungen abhängig, so ist der Käufer dazu verpflichtet, die Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG entsprechend zu informieren und bei der Schaffung der Voraussetzungen auf seine Kosten zu unterstützen. Ist eine Sicherheit, wie sie in dieser Bestimmung vorgesehen ist, am Ort, an den die Ware geliefert wird, nicht zugelassen, so wird der Käufer die Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG entsprechend informieren und ihr unaufgefordert eine gleichwertige Sicherheit anbieten. Die Verbringung oder Veräußerung der Ware an einen vom Lieferort verschiedenen Ort, an dem eine in dieser Bestimmung vorgesehene Sicherheit nicht zugelassen ist, ist dem Käufer nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG gestattet.
§ 6 Haftung
1. Die Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG haftet unabhängig von einem Verschulden nur dort, wo es zwingendes Recht (etwa das Produkthaftungsgesetz) vorschreibt oder wo sie eine ausdrückliche Garantie wenigstens in Textform übernommen hat. Ein Beschaffungsrisiko wird auch bei Gattungsschulden nicht übernommen, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart wird.
2. Für einfache Fahrlässigkeit, einschließlich derjenigen ihrer Organe, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, haftet die Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ohne Beschränkung und bei Verletzung derjenigen vertragswesentlichen Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren sorgfältige Erfüllung der Geschäftspartner deshalb vertrauen darf, beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Der Geschäftspartner wird die Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG während der Dauer der Geschäftsbeziehung über relevante Veränderungen, insbesondere Namens- und Adressänderungen, unverzüglich informieren.
2. Erfüllungsort der Verpflichtungen der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG ist Grasberg. Dies gilt unabhängig von der Tragung der Fracht- oder Speditionskosten auch dort, wo der Versand von Ware an einen anderen Ort vereinbart wurde.
3. Der Vertrag und die gesamte Rechts- und Geschäftsbeziehung der Parteien untersteht deutschem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) und die Verweisungsvorschriften des Internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.
4. Soweit der Geschäftspartner Kaufmann ist oder keinen bekannten allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht, wird als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Grasberg vereinbart. Dieser Gerichtsstand ist für Klagen des Geschäftspartners ein ausschließlicher; die Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG kann den Geschäftspartner hingegen auch an jedem gesetzlich eröffneten Gerichtsstand in Anspruch nehmen.
5. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG weder bereit noch verpflichtet.
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Schließen Sie mit der Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG als Verbraucher einen Vertrag im Fernabsatz (also etwa per E-Mail, Telefon oder Fax), so steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Für dieses Widerrufsrecht gilt Folgendes:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG, Wörpedorfer Straße 31, 28879 Grasberg, Telefon: 04208 – 828 71 00, Telefax: 04208 – 828 71 20, E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 100 EUR pro Palette geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An die
Cordes-Grasberg GmbH & Co. KG
Wörpedorfer Straße 31
28879 Grasberg
Telefax: (04208) 828 71 00
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
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Bestellt am (*) / erhalten am (*): _____________________
Name: __________________________________________
Anschrift: ________________________________________
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Unterschrift: ______________________________________ (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum: _________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.